Alles über den Verein

Von Ungarn für Ungarn

Der Verein hilft Ungarn, die in Berlin wohnen oder zu Besuch sind. Unser Schwarzes Brett kann von Mitgliedern mit Angeboten und Suchen eingesehen werden.

Drei Säulen der Kolónia

1. Ungarn

Unsere Vereinigung repräsentiert die in Berlin lebenden oder zu Besuch weilenden Ungarn. Sie bietet ihnen eine Plattform, um ihre Identität zu bewahren und sich mit Landsleuten auszutauschen.

2. Gemeinschaft

Wir fördern den Zusammenhalt und die gegenseitige Unterstützung innerhalb der ungarischen Gemeinschaft in Berlin. Durch regelmäßige Treffen und Veranstaltungen stärken wir das Gemeinschaftsgefühl und bieten Unterstützung in verschiedenen Lebenslagen.

3. Kultur

Die Pflege und Förderung der ungarischen Kultur ist ein zentrales Anliegen unseres Vereins. Durch kulturelle Veranstaltungen, Lesungen und künstlerische Darbietungen tragen wir dazu bei, die ungarische Kultur lebendig zu halten und sie sowohl innerhalb der Gemeinschaft als auch darüber hinaus bekannt zu machen.

Diese drei Säulen bilden das Fundament unserer Vereinigung und leiten unser Handeln im Sinne der Förderung der ungarischen Gemeinschaft und Kultur in Berlin.

Szászló
Mózes  Szakács, der erste Chronist der Vereinigung
logo?
Der frühere Vorsitzende János Molnár mit der Fahne der  Kolonie im Jahre 2016, aus Anlass des 170jährigen Jubiläums

Die Zahlen


Gründung
1846
Aktive Mitglieder
58

Unsere Satzung

Hier können Sie sich die aktuelle Satzung der Magyar Kolónia Berlin e. V. ansehen.

Oktober 2014

Satzung der Ungarische-Kolonie-Berlin e.V.

1. Titel

Magyar-Kolónia Berlin (Ungarische-Kolonie-Berlin)

2. Sitz

Berlin, Geschäftssteller: Jeweils der Wohnsitz des Präsidenten

3. Sprache

Amtssprache der Organisation ist die ungarische Sprache Bei Veranstaltung sind die Vorträge in ungarischer Sprache und auch in deutscher Sprache zu Halten.

4. Siegel

Das ungarische Staatswappen mit der den Titel der Organisation hervorhebenden Umschrift.

5. Zweck

Die Ungarische Kolonie ist eine soziale und kulturelle Selbsthilfeorganisation der in Berlin ansässigen Ungarn. Sie ist in den Vereinsregister eingetragen. Als solche widmet sie sich:

a) der materiellen und sozialen Betreuung der in Not befindlichen Ungarn,

b) der Kinder und Krankenfürsorge,

c) der Pflege der Muttersprache in Wort und Schrift,

d) der Pflege der nationalen Überlieferung und der Zusammengehörigkeit aller Ungarn,

e) der Schaffung von Einrichtung, die geeignet sind, die kulturelle und soziale Lage der Landsleute zu verbessern,

f) der allgemeine Interessenvertretung der in Berlin ansässigen Ungarn.

Die Organisation beschäftigt sich nicht mit politischen, konfessionellen oder rassische Fragen.

6. Wirkungskreis

Zu dem Wirkungskreis der Organisation gehören:

a) Wohltätigkeitsveranstaltungen und Sammlungen

b) kulturelle und gesellige Veranstaltungen

c) Haltung eine Bibliothek,

d) Herausgabe eines etwaigen Organs für die Mitglieder

e) Errichtung und Unterhaltung eines ungarischen Heims

f) Errichtung und Unterhaltung einer ungarischen Schule

7. Mittel

Das Einkommen der Organisation bilden:

a) Die Mitgliedsbeiträge,

b) die Erträge aus den Wohltätigkeitsveranstaltungen.

8. Mitgliedschaft

Die Organisation hat ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.

Mitglieder kann werden

a) jeder ungarische Staatsangehörige,

b) jeder, der ungarischer Nationalität ist, ohne Rücksicht auf seine Staatsangehörigkeit, der in Berlin oder außerhalb seinen Wohnsitz hat.

Weitere Bedingungen

a) vollendetes 18. Lebensjahr,

b) Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

a) Sie haben Stimmrecht,

b) Sie sind nach einjährigen Mitgliedschaft wählbar.

Für das Bekleiden des Amtes des/der Präsidenten/in, muss der/die jeniger/e ungarische Abstammung gewesen sein und die ungarische Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

c) Sie haben Einspruchsrecht bei ordentlicher Mitgliederversammlung mit mind. Zweidrittel Mehrheit gegen Aufnahme oder Ausschluss eines Mitgliedes.

d) Sie haben das Recht, die Einberufung einer außerordentlich Mitgliederversammlung zu fordern,

e) Sie haben Vorschlagsrecht,

f) Sie haben die Pflicht, die Ziele der Organisation nach besten Wissen und Gewissen zu fördern.

Aufnahmeverfahren:

a) Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt.

b) Der Beschluss der Mitgliederversammlung betreffs Aufnahme oder Ausschluss eines Mitgliedes wird dem Verwaltungsrat zwecks Bekanntgabe vorgelegt und ist unanfechtbar.

c) Mit der Aushändigung des Mitgliedsausweises tritt die Mitgliedschaft in Kraft.

Die Mitgliedschaft erlischt durch:

a) Austritt,

b) Ausschluss (siehe Rechte und Pflichten der Mitglieder Abs. c)

c) Tod.

Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung an den Verwaltungsrat. Bei Austritt oder Ausschluss hören alle Ansprüche und alle Rechte gegenüber der Organisation auf.

Ausschlussverfahren

a) Antrag auf Ausschuss eines Mitglieds kann jedes Mitglied stellen,

b) der Verwaltungsrat prüft den Antrag und kann ihn ablehnen, oder an die ordentliche Mitgliederversammlung weiterleiten.

9. Gliederung

a) Verwaltungsrat

b) Beirat.

10. Versammlungen

a) Generalversammlung,

b) vierteljährliche Mitgliederversammlung

c) außerordentliche Mitgliederversammlung

Aufgaben, Rechte und Pflichten der Generalversammlung:

a) Billigung des Rechenschaftsberichts des Verwaltungsrates.

b) Entlastung des Verwaltungsrats nach dem Bericht der Kassenprüfer

c) Wahl des Verwaltungsrats und Beirats auf drei Jahre.

d) Billigung des Arbeitsplans für die kommenden drei Jahre.

e) Billigung des Haushaltsplans für die kommenden drei Jahre

f) Beschlussfassung über die eigereichten Vorschläge.

g) Beauftragung von Ausschüssen.

h) Satzungsänderungen. (Diese können nur vorgenommen werden, wenn mindestens zwei Drittel Mehrheit der Mitglieder dafür stimmen.) i) Gutheissung der Sitzungsprotokolle.

Die Generalversammlung wird jedes dritte Jahr vom Präsidenten, im Behinderungsfalle vom Vizepräsidenten bis zum 1.5. einberufen. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladungen unter gleichzeitiger Mitteilung der Tagesordnung an jedes Mitglied. Die Einladungen werden mindestens 14 Tage vor dem angegebenen Termin zugestellt. Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Wahl des Präsidenten ist geheim. Die übrigen Verwaltungsrat-Mitglieder werden in offener Wahl gewählt. Wenn die Generalversammlung nicht beschlussfähig ist, so ist sie innerhalb 30 Tagen erneuten abzuhalten. Die zum zweiten Male einberufene Generalversammlung ist in Jedem Falle beschlussfähig.

11. Außerordentliche Mitgliederversammlung

Sie wird auf Beschluss des Vorstandes vom Präsidenten, im Behinderungsfalle vom Vizepräsidenten unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Auf schriftlichen Antrag von mindestens 20 Mitgliedern ist der Verwaltungsrat verpflichtet, die außerordentliche Mitgliederversammlung unter Angabe der Tagesordnung binnen 30 Tagen einzuberufen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst über die Beschlüsse wird Protokoll geführt.

12. Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus 8 Mitgliedern.

a) Präsident

b) Vizepräsident

c) Sekretär/in

d) Sekretär/in

e) Kassenwart

f) Sozialleiter/in

g) Sozialleiter/in

h) Kulturleiter

Aufgaben, Rechte und Pflichten des Verwaltungsrat

a) er hat die Leitung der Organisation

b) er stellt mit dem Beirat zusammen den Haushaltsplan auf

c) er stellt mit dem Beirat zusammen den Arbeitsplan auf

d) er arbeitet den Dreijahresbericht aus

e) er Bewilligt die Unterstützung

f) er Beschließt mit dem Beirat zusammen über Veranstaltungen der Organisation

g) er Beschließt mit dem Beirat zusammen die Schaffung von sozialen und kulturellen Einrichtungen

h) er Beschließt über die Einberufen der General und der außerordentlichen Mitgliederversammlungen

i) er allein ist berechtigt, Mitteilungen der Organisation herauszugeben

k) er beruft die gemeinsamen Sitzungen von Verwaltungsrat und Beirat

l) er erstattet Bericht bei den Vierteljährlichen (einfachen) Mitgliederversammlungen

n) er führt Protokoll über seine Sitzungen, welches Protokoll von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrates unterschrieben sein muss, und berichtet darüber dem Beirat

o) er verwahrt sämtliche Kartotheken und sonstiges Material der Organisation in der Geschäftsstelle

p) der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn 6 seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.

12. Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder des Verwaltungsrats

Der Präsident

a) lenkt die Organisation und vertritt sie nach au13en

b) vertritt den Verwaltungsrat im Sinne des § 26 BGB

c) bewahrt das Siegel der Magyar-Kolónia Berlin e.V.

d) ruft auf Grund der Beschlüsse des Verwaltungsrats die General und außerordentlichen Mitgliederversammlungen

e) beauftrag beim Ausscheiden einer der Verwaltungsratsmitglieder provisorisch einen Nachfolgen bis zur nächsten General oder außerordentlichen Mitgliederversammlung

f) führt den Vorsitz bei gemeinsamen Sitzungen des Verwaltungsrats und des Bereits

g) kann bei Pflichtverletzung eines Mitgliedes des Verwaltungsrats dieses Mitglied in Einvernehmen mit dem Beirat seines Amtes entkleiden und bis zur nächste General oder außerordentlichen Mitgliederversammlung provisorisch einen Nachfolgen beauftragen

Der Vizepräsident

a) leitet und verrichtet die administrative Arbeit

b) vertritt den Präsidenten in dessen Behinderungsfalle

c) zeichnet für die Organisation „im Auftrag“

d) vertritt im Behinderungsfalle den Präsidenten, den Verwaltungsrat im Sinne des § 26 BGB

Der 1. Sekretär/in

a) unterstützt die Präsidenten und verrichtet vertretungsweise die administrative Arbeit

b) führt das Protokoll

Der 2. Sekretär/in

a) unterstützt den 1. Sekretär in seiner Arbeit

b) vertritt diesen im Behinderungsfalle

Der Kassenwart

a) führt Kasse und Kassenbücher der Organisation

b) berichtet dem Verwaltungsrat über den Kassenbestand

c) zeichnet die Kassenkorrespondenz „im Auftrag“

d) kann Anweisung nur zusammen mit dem Präsidenten oder Vizepräsidenten gegenzeichnen

Der Sozialleiter/in:

a) führt und verrichtet die soziale Betreuungsarbeit für die Erwachsene und Kinder

b) führt Buch über alle Sozialleistung der Organisation

c) zeichnet die Korrespondenz über die soziale Betreuungsarbeit „im Auftrag“

Der Kulturleiter:

a) verrichtet sämtliche kulturelle Betreuungen und Veranstaltungen, wie auch Vergnügungen

b) er überwacht die kulturelle Einrichtung der Organisation

13 Der Beirat

Der Beirat besteht aus 10 Mitgliedern und hat folgende Aufgaben

Rechte und Pflichten

a) als Bindeglied zwischen Mitgliedern und Verwaltungsrat unterstützt er diesen in seiner Tätigkeit

b) er hat das Recht, dem Verwaltungsrat Vorschläge zu machen über alle Angelegenheiten, insbesondere über Belohnung oder Anerkennung von Mitgliedern, die für die Organisation hervorragendes geleistet haben

c) er wählt auf die Dauer der Geschäftsjahre aus seiner Mitte zwei Kassenprüfer, diese prüfen die Kasse jährlich

d) er wählt aus seiner Mitte seinen Vorsitzenden und Schriftführer

e) er führt Protokoll über seine Sitzung

f) er kann vom Verwaltungsrat zu bestimmten Arbeiten herangezogen werden

g) er berichtet vor der General und der außerordentlichen Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit

h) der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzende.

14. Auflösung

Die Organisation kann nicht aufgelöst werden, solange 5 in Berlin ansässige Mitglieder deren Fortbestehen wünschen.

15. Eintragung des Vereins (§ 57 BGB)

Der Verein soll in das zuständige Vereinsregister beim Amtsgericht, sowie auch beim Verwaltungsamt des Bezirksamtes eingetragen sein.

16. Ausscheiden des Präsidenten bzw. Vizepräsident

Ausscheiden des Präsident bzw. Vizepräsident kann nur erfolgen, wenn:

a) er sein Amt zur Verfügung stellt

b) er stirbt.

Bei Eintritt einer dieser beiden Fälle, wird eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Berlin, 10.2014

János Usztics Ildikó Passora
Präsident Sekretärin

Der Vorstand

Gewählt am 7. Februar 2025 besteht der Vorstand der Magyar Kolónia Berlin e. V. aus folgenden Mitgliedern.

Die Geschichte

Am 15. Juni 1846 versammelten sich in einem kleinen Gasthaus auf Einladung des Siebmachers Ignác Berlek aus Szekszárd, des Schlossers István Gönczi aus Miskolc und des Schneidermeisters János Schuh aus Veszprémpalota 29 ungarische Handwerker. Ihnen war nicht bewusst, dass sie an diesem Tag Teil eines historischen Ereignisses werden würden.

Unter dem Vorsitz von Herrn Berlek wurde an jenem Sommertag die Ungarische Vereinigung gegründet – ein bedeutender Schritt zur Förderung des Zusammenhalts und der Interessen ungarischer Handwerker in Preußen.

Szászló

In das Protokoll der Gründungsversammlung von vor 175 Jahren fanden folgende Namen Eingang:

Badalek Ferdinánd

Berlek Ignác

Czopf János

Diettrich Mihály

Felber Lipót

Gönczi István

Hermann József

Herr Károly

Horváth István

Jung István

Krayzell József

Lehrmann Antal

Leopold József

Nőthig Ferenc

Pakrotz Ferenz

Pagáts Dániel

Poor Ferenc

Princzip György

Schuh János

Stettka Mátyás

Schütz József

Sarkadi Lajos

Stretska Sándor

Steinbach József

Tull Dávid

Hoffmann József

Udvary Ferenc

Weinzettel Henrik

Windauer Mátyás

Mit der bald darauf schriftlich fixierten Satzung, die für ihre Zeit einen bemerkenswert demokratischen Charakter hatte, waren im Januar 1847 bereits 86 Mitglieder in der preußischen Hauptstadt mit ihren rund 400.000 Einwohnern vertraut.

Ziele der Vereinigung

Unabhängig von religiösen Unterschieden setzte sich die Vereinigung vor allem für gegenseitige Hilfe und Unterstützung ein. Dies wurde in den „Regeln der Vereinigung für die in Berlin lebenden Ungarn und Siebenbürger“ in folgenden Punkten festgehalten:

  • Ungarische und siebenbürgische Landsleute, die nach Berlin kommen und sich hier vorübergehend oder langfristig aufhalten, mit Rat und Tat unterstützen.
  • Durchreisende während ihres Aufenthalts auf die Sehenswürdigkeiten Berlins aufmerksam machen und sie bei Bedarf finanziell unterstützen.
  • In Berlin lebende, sich vorübergehend aufhaltende oder durchreisende Ungarn bei Krankheit finanziell unterstützen und – wenn möglich – pflegen.
  • Die Mitglieder der Vereinigung sollen sich regelmäßig treffen, um freundschaftliche Bande zu pflegen und gemeinsame Aktivitäten zu gestalten.

Die 1847 verabschiedete Satzung unterstreicht zudem:

„Indem wir, die Söhne der Schwesterländer Ungarn und Siebenbürgen, Berlin als unseren ständigen oder zeitweiligen Aufenthaltsort wählten, mussten wir feststellen, dass viele unserer Landsleute – ob Lehrlinge oder Handwerker – aus wirtschaftlicher Not ihre Ziele aufgeben und die Rückkehr antreten mussten. Fernab der Heimat, ohne vertraute Gesichter, war ihr Schicksal oft von Einsamkeit und Entbehrungen geprägt. Unsere eigene Erfahrung lehrte uns, wie wichtig es ist, auch in der Fremde eine unterstützende Gemeinschaft zu haben.“

Herausforderungen und Veränderungen

Die aufstrebende Ungarische Vereinigung wurde durch die politischen Umbrüche und Revolutionen in Europa erheblich erschüttert. Fast die Hälfte der Mitglieder kehrte nach Ungarn zurück, viele kämpften im Freiheitskrieg mit.

Unter den in Berlin Verbliebenen entbrannte eine hitzige Debatte über den Sprachgebrauch: Während die Vereinigung bis dahin zweisprachig (Ungarisch-Deutsch) war, setzten sich einige Mitglieder für die ausschließliche Nutzung der ungarischen Sprache ein. Erst 1869 wurde diese Regelung offiziell eingeführt und 1886 in einer neuen Satzung verankert.

Die kulturelle Bestimmung der Ungarischen Vereinigung

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nahm neben den beliebten Bällen auch die Zahl der Zusammenkünfte zu Themen aus Literatur, Kunst, Gesellschaft und Politik zu. Die Kolonie der Ungarn abonnierte auch heimische Zeitungen und Zeitschriften – Lesen wurde immer beliebter. Dank Miksa Esterházy verfügte die Ungarische Vereinigung bereits ab 1863 über eine eigene Bibliothek. Der Graf, der Oberbeamter der Österreichisch-Ungarischen Botschaft war, beteiligte sich mit einer Geldspende am Kauf der ersten 86 Bände. Mózes Szakács wiederum schrieb bereits im Jahre 1864 an der Chronik der Ungarischen Vereinigung.

Mózes  Szakács, der erste Chronist der Vereinigung
Mózes Szakács, der erste Chronist der Vereinigung

Die Ungarische Legion

Zur Zeit des österreichisch-preußischen Krieges von 1866 schloss sich auf Aufforderung der sich in dem 700.000 Einwohner zählenden Berlin aufhaltenden Generäle Klapka und Vetter so manch einer der gegen die Österreicher zu Felde ziehenden Ungarischen Legion an. Die Vereinigung veranstaltete eine erfolgreiche Sammlung für die verletzten ungarischen Kriegsgefangenen. Natürlich war dies weder das erste noch das letzte Mal, dass die Berliner Ungarn ihren in Schwierigkeiten geratenen Landsleuten zu Hilfe eilten. Die im Ausland lebenden Ungarn spendeten für den Bau der Ungarischen Akademie der Wissenschaften in Pest-Buda ebenso wie für die Hochwasseropfer in Szeged. Und die Reihe ließe sich beliebig fortsetzen …

Da ist es nur verständlich, dass auch zu Hause das Interesse an der Tätigkeit der Ungarischen Vereinigung Berlin immer größer wurde. Die Kolonie trat auch mit vielen berühmten Persönlichkeiten in Kontakt. So wurden unter anderem Franz Liszt, György Klapka und Mór Jókai zu Ehrenmitgliedern ernannt.

Die Herausforderungen des 20. Jahrhunderts

Wie bekannt, wurde unsere Vereinigung in der Mitte des 19. Jahrhunderts von Menschen gegründet, die in der Stadt an der Spree den Beruf des Schneiders, Tischlers, Sattelmachers, Riemenmachers, Klavierbauers, Bierbrauers, Bürstenmachers u.a. erlernen und die Meister von morgen sein wollten. Zur Jahrhundertwende wuchs die Zahl der unter den zwei Millionen Berlinern lebenden Ungarn beträchtlich. Die Tätigkeit der Vereinigung erstarkte dermaßen, dass ihre Grundfesten weder vom Ersten Weltkrieg noch von der danach folgenden Weltwirtschaftskrise zerstört werden konnten. Im Gegenteil: hier eintreffenden oder durchreisenden Ungarn wurde auch weiterhin mit Unterkunft, Lebensmitteln und Geld geholfen.

Die fünf Mahnungen von damals sind auch heute noch aktuell:

  1. In der Fremde vertrittst du die ganze Nation. Benimm dich dementsprechend und verschaffe dem Namen Ungarn Anerkennung!
  2. Sei stolz auf dein Ungarntum! Tritt selbstbewusst, jedoch nie unhöflich auf!
  3. Unterstütze deine Landsleute und alle Angelegenheiten Ungarns!
  4. Achte die gastgebende Nation, halte die Augen in der Fremde offen, damit dir das Erlernte in der Heimat zum Nutzen gereicht! Kritisiere aber nicht unüberlegt die Zustände zu Hause oder im Ausland!
  5. Vergiss nicht, dass du nur ein Zuhause hast. Woanders kannst du immer nur Gast sein. Sorge dafür, dass deine Kinder die Sprache ihrer Heimat erlernen!

In der Vereinigung wurden natürlich auch die Kinder nicht vergessen: Im Zusammenwirken mit den anderen ungarischen Kolonien wurde die ungarische Schule gegründet, dazu kamen dann noch gemeinsame Veranstaltungen.

Die politischen Ereignisse in Hitlerdeutschland führten auch in der Ungarischen Vereinigung Berlin zu zugespitzten Diskussionen. Dabei fiel die Gemeinschaft beinahe auseinander, jedoch gelang es Ferenc Szalay, der mit dem Präsidentenposten betraut wurde, die Ordnung wiederherzustellen, sodass beispielsweise am Vereinsball (1939) 2200 Ungarn teilnahmen.

Von 1956 bis heute

Der Weltbund der Ungarn zeichnete im Jahre 1956 aus Anlass des 110-jährigen Bestehens der in Kolonie umbenannten Vereinigung 14 Berliner Mitglieder für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit mit dem Abzeichen mit Silberkranz aus. Kurz nach den Jubiläumsfeierlichkeiten geriet die Kolonie im Zusammenhang mit den 56er-Ereignissen in Ungarn wieder in eine kritische Lage. Wieder geriet die Vereinigung der in der größten Stadt Deutschlands lebenden Ungarn an den Rand des Zerfalls. Die Krise hielt aber nicht lange an: Auf der Vollversammlung im Januar 1957 wurde wieder Ferenc Szalay zum Präsidenten gewählt.

Durch die im Jahre 1961 erbaute Mauer wurde die Metropole der 3,3 Millionen Berliner in zwei Teile geteilt: die Kolonie verlor ihre Ost-Berliner Mitglieder, sie bestand und wirkte jedoch weiter. In dieser Zeit entwickelten sich auch die Beziehungen zum Weltbund der Ungarn. Neben der kulturellen Zusammenarbeit versuchten wir auch finanziell zu helfen – so den Hochwasseropfern von 1970 oder bei der Vorbereitung Ungarns auf die Olympischen Spiele in München, darüber hinaus unterstützten wir 1984 auch das SOS-Kinderdorf durch eine Überweisung von 800 DM.

Ab 1990, dem Jahr der deutschen Wiedervereinigung, wurde die Arbeit der Kolonie von János Szabó geleitet, von dem dann Ferenc Deák die Funktion des Präsidenten übernahm. Letzterer wiederum wurde 1998 von dem jungen Levente Földesi abgelöst. Um die Jahrtausendwende übernahm wieder Herr Szabó die nicht leichte Aufgabe der Leitung der Kolonie. Danach wandte sich János Usztics der Aufgabe zu, die Kolonie zu verjüngen, und zwar zunächst provisorisch, zwischen 2001 und 2004, dann ständig ab dem Jahr des Beitritts Ungarns zur Europäischen Union (2004). Er versah seine segensreiche Tätigkeit länger als ein Jahrzehnt, ehe die Kolonie dann ab 2015 unter der Leitung von János Molnár weiter aktiv war. Auch die Zahl der Mitglieder stieg im 21. Jahrhundert wieder in erfreulichem Maße.

János übergab den Staffelstab dann 2018 an den nächsten Präsidenten, József Robotka, der sich mit großem Elan der Organisation der gemeinsamen Programme und der Vorbereitung einer würdigen Begehung des 175-jährigen Jubiläums zuwandte.